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Die Umweltprämie (sog. Abwrackprämie) darf Beziehern von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden. Die Abwrackprämie stelle eine zweckbestimmte Einnahme dar und diene nicht der Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Antragstellerin bezog seit August 2005 durchgängig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im März 2009 erwarb sie unter Ausnutzung der
Der Landkreis und das Sozialgericht Chemnitz hatten argumentiert, dass die
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Sächsische Landessozialgericht den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz aufgehoben und den Landkreis vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin für Oktober 2009 bis März 2010 weitere Leistungen in Höhe von 208,33 EUR monatlich zu gewähren. Bei der
Die
Damit hat erstmals einer der drei, für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online, Sächsisches Landessozialgericht
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Dokument-Nr. 9631
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