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Die Abwrackprämie darf nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Die
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert ...
…
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen …Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen...einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären...
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2009
Quelle: ra-online, LSG Sachsen-Anhalt
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Dokument-Nr. 8520
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