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Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz-IV") müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die
Nach Ansicht der Essener Richter stellt die
Ebenso wenig sei die
Nach Ansicht des LSG
Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2009
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Dokument-Nr. 8151
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