wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2014
1 SsRs 1/14 -

Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit ist eine Verkehrs­ordnungs­widrigkeit

Verbotswidrige Nutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um die Uhrzeit abzulesen, so liegt darin eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im November 2013 vom Amtsgericht Pirmasens zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon aufnahm, um die Uhrzeit abzulesen. Dagegen wehrte sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde.

Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit stellt Verkehrsordnungswidrigkeit dar

Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Nach Ansicht des Gerichts liege eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn die Handlung des Autofahrers einen Bezug zu einer Funktion des Geräts hat (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - und OLG Bamberg, Beschl. v. 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07 -). Zulässig seien demgegenüber Handlungen, die keinen Zusammenhang zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung aufweisen. Dazu gehöre etwa das bloße Aufnehmen oder Umlagern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.10.2006 - IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III -). Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen. Der Autofahrer habe hier einen eindeutigen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO begangen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 06.07.2005 - 2 ss OWi 177/05 -).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Zweibruecken_1-SsRs-114_Aufnahme-des-Handys-zum-Ablesen-der-Uhrzeit-ist-eine-Verkehrsordnungswidrigkeit.news19004.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19004 Dokument-Nr. 19004

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.