wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2005
2 ss OWi 177/05 -

Während des Autofahrens ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten

Ablesen der Uhrzeit stellt Benutzung des Handys und damit Ordnungswidrigkeit dar

Das Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay während des Autofahrens stellt eine Benutzung des Handys im Sinne vom § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer dabei ertappt, wie er während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand nahm und auf sein Display schaute. Der Autofahrer gab an, dass er die Uhrzeit habe ablesen wollen. Das Amtsgericht Lüdenscheid verhängte gegen den Fahrer wegen Verstoßes gegen das Handyverbot im Straßenverkehr ein Bußgeld in Höhe von 50 €. Dagegen richtete sich seine Rechtsbeschwerde.

Verstoß gegen das Handyverbot im Straßenverkehr lag vor

Das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Denn der Autofahrer habe sich wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verantwortlich gemacht. Danach sei es dem Fahrzeugführer untersagt, während des Autofahrens ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn er hierfür das Telefon in die Hand nimmt oder hält. Dabei sei zu beachten, dass mit "Benutzung" jede Nutzung gemeint sei, bei der das Handy in der Hand gehalten werde. Denn Zweck der Vorschrift sei es, dass der Autofahrer zur Vermeidung von Gefährdungen des Straßenverkehrs beide Hände zur Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Benutzung des Mobiltelefons schließe dabei neben dem Telefongespräch sämtliche Bedienfunktionen, wie das Anwählen, die Versendung von Nachrichten oder das Surfen im Internet ein.

Benutzung des Mobiltelefons durch Ablesen der Uhrzeit

Unter den Begriff "Benutzung" unterfalle nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Denn auch in diesem Fall werde das Gerät in die Hand genommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Aachen, Urteil vom 29.11.2004
    [Aktenzeichen: 11 OWi 878 Js 877/04]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2005, 639Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2005, Seite: 639
  • NJW 2005, 2469Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2005, Seite: 2469
  • NStZ 2005, 707Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang: 2005, Seite: 707
  • NZV 2005, 548Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2005, Seite: 548
  • VRS 109, 129Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 109, Seite: 129

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_2-ss-OWi-17705_Waehrend-des-Autofahrens-ist-das-Ablesen-der-Uhrzeit-vom-Handy-verboten~N15619

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15619 Dokument-Nr. 15619

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.