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Das Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay während des Autofahrens stellt eine Benutzung des Handys im Sinne vom § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer dabei ertappt, wie er während der Fahrt sein
Das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Denn der Autofahrer habe sich wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verantwortlich gemacht. Danach sei es dem Fahrzeugführer untersagt, während des Autofahrens ein
Unter den Begriff "Benutzung" unterfalle nach Auffassung des Oberlandesgerichts auch das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Denn auch in diesem Fall werde das Gerät in die Hand genommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15619
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