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Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, weil das Display aufleuchtet und er dadurch geblendet wird, um dann darauf zu schauen und es dann wegzulegen, so verstößt er gegen das Verbot der Handy-Benutzung beim Autofahren (§ 23 Abs. 1a StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Amtsgericht Lüdinghausen hielt es für unerheblich, welche der beiden geschilderten Handlungen zutreffend war. Denn sowohl das vom Polizeibeamten beobachtete Verhalten als auch das vom Betroffenen geschilderte Verhalten habe ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons und somit einen Verstoß gegen das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO dargestellt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2014
Quelle: Amtsgericht Lüdinghausen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18435
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