wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 24.07.2008
10 K 1261/08 -

VG Hamburg: Internetfähige PCs sind rundfunkgebührenpflichtig

Internetcomputer sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Die Einbeziehung von internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte ab dem 1. Januar 2007 (sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte) begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Rechtsanwältin, die mit zwei anderen Rechtsanwältinnen eine Bürogemeinschaft betreibt. Für ihre Berufstätigkeit nutzt sie einen Personal-Computer, der internetfähig ist. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verlangt von der Anwältin Rundfunkgebühren, da sie einen internetfähigen PC zum Empfang bereit halte und den PC nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutze, sondern ihn im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit einsetze. Sie könne daher keine Privilegierung nach den §§ 5 und 6 RGebStV für sich in Anspruch nehmen.

Klägerin: Verstoß gegen das Grundgesetz und den europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Anwältin machte geltend, dass durch die Erhebung der Rundfunkgebühr für ihren PC als sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“ ihre allgemeinen Persönlichkeits- und Freiheitsrechte nach Art. 1 und 2 GG, ferner ihr Grundrecht aus Art. 14 GG und darüber hinaus der Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Europäischen Staatengemeinschaft verletzt sei. Ihre Klage richte sich gegen die Definition eines PC als „neuartiges Rundfunkgerät“ in der Verbindung mit einer zwangsweisen Gebührenzahlungspflicht.

Gericht weist die Klage ab

Das Gericht gab der GEZ recht und wies die Klage ab. Mit der Einbeziehung der internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte durch die Nichtverlängerung des im früheren § 5 a RGebStV (nunmehr § 12 Abs. 2 RGebStV) geregelten Moratoriums sei der Normgeber gerade verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht geworden. Denn zum einen würde sonst für Nutzer des Hörfunkangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine denkbar einfache Umgehungsmöglichkeit der Rundfunkgebührenpflicht existieren, welche mit der verfassungsrechtlich gebotenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht im Einklang stünde.

Richter: Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt

Zum anderen wäre die Nichteinbeziehung von Nutzern internetfähiger PCs, welche als Hörfunkempfangsgeräte einsetzbar sind, in die Rundfunkgebührenpflicht eine nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarende Ungleichbehandlung mit den Besitzern "herkömmlicher" Rundfunkempfangsgeräte wie Tuner, Kofferradio, Autoradio etc., führte das Gericht aus. Es wäre schlechterdings nicht einzusehen, dass die letztgenannten Nutzer des öffentlich-rechtlichen Hörfunkangebots Rundfunkgebühren zu entrichten hätten, wenn gleichzeitig andere Nutzer desselben Hörfunkangebots nur deswegen keiner Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, weil sie ihren internetfähigen PC als Radiogerät nutzten.

der Leitsatz

Die Einbeziehung von internetfähigen PCs in die rundfunkgebührenpflichtigen Hörfunkgeräte ab dem 1. Januar 2007 (sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2008
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_10-K-126108_VG-Hamburg-Internetfaehige-PCs-sind-rundfunkgebuehrenpflichtig.news7043.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7043 Dokument-Nr. 7043

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.