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Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
Die Klägerin besitzt einen
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Dies treffe für den
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2009
Quelle: ra-online, VG Braunschweig
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Dokument-Nr. 8960
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