kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Damit setzt sich das VG Ansbach in Widerspruch zum VG Koblenz, das entschieden hatte, dass solche Gebühren nicht anfallen.
Der Kläger, ein
Die
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage des Klägers gegen zwei Festsetzungsbescheide, mit denen
Die Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe den Rundfunkanstalten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zuerkannt. Das Zusammenwachsen der Rundfunk- und Kommunikationstechnik (Konvergenz) rechtfertigen es, dass auch diejenigen Empfangsgeräte, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, gebührenpflichtig seien. Nachdem es in erheblichem Umfang möglich sei, über das Internet Hörfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen, sei es insbesondere nicht willkürlich, dass die Bundesländer in der Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages festgelegt haben, dass für diese „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2008
Quelle: ra-online, VG Ansbach
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Ansbach_AN-5-K-0800348_Internet-PC-in-Anwaltskanzlei-ist-rundfunkgebuehrenpflichtig~N6479
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6479
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.