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Für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, müssen Rundfunkgebühren entrichtet werden, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kläger, zwei Studenten, hatten gegenüber dem beklagten WDR jeweils angegeben, in ihrer Wohnung über einen internetfähigen
Die Berufung des WDR hatte beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Der Senat hat die Klagen der beiden Studenten abgewiesen. Er führte aus, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2009
Quelle: ra-online, OVG Nordrhein-Westfalen
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