wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009
7 B 08.2922 -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Klage eines Anwalts gegen Rundfunkgebührenbescheid blieb erfolglos

Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angegeben, in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Daraufhin teilte die GEZ dem Kläger mit, dass er seit dem 1. Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtig sei, und setzte, nachdem der Kläger die mitgeteilten Rundfunkgebühren nicht bezahlt hatte, diese mit Bescheid fest. Die hiergegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach blieben erfolglos.

In der mündlichen Verhandlung diskutierte der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunkprogrammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunkteilnehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 19.05.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Ähnliche Urteile finden Sie mit unserem Suchvorschlag:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_7-B-082922_Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof-Internetfaehiger-PC-ist-rundfunkgebuehrenpflichtig.news7884.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7884 Dokument-Nr. 7884

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.