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Alten- und Pflegeheime müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität dulden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Alten- und Pflegeheim gegen die
Das Sozialgericht Dessau-Rosslau hatte die
Es genüge, dass das Heim strittige Fragen im Vorfeld mit den Landesverbänden der Pflegekassen klären könne, das Recht auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2010
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
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