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Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sogenannten Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits das sogenannte Software-Update erhalten hatte, keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Ende Oktober 2017 ein Diesel-Fahrzeug bei einem unabhängigen Fahrzeughändler erworben. Das Fahrzeug hatte vor dem Kauf unstreitig ein sogenanntes
Das Landgericht Osnabrück gab nun dem Hersteller recht. Es sei nicht erkennbar, worüber die Klägerin beim Kauf im Oktober 2017 getäuscht worden sein könnte, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Über die Problematik der ursprünglichen Software zur Motorsteuerung in Fahrzeugen der betroffenen Baureihen habe der Hersteller die Öffentlichkeit bereits weit vor dem Oktober 2017 informiert. Die öffentliche Berichterstattung über diese gesamte Thematik könne kaum an der Klägerin vorbeigegangen sein. Darüber hinaus sei durch das vor dem Kauf erfolgte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online
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