kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Käufer eines mit der manipulierten Software ausgestatteten Audis kann wirksam vom Kaufvertrag mit einem Audi-Vertragshändler zurücktreten. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, da eine Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Zudem ist der Sachmangel nicht als unerheblich anzusehen. Der Vertragshändler ist daher zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 kaufte sich eine Frau bei einer Vertragshändlerin von
Das Landgericht Krefeld entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugestanden. Die Klägerin habe wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen, da der
Nach Ansicht des Landgerichts sei der
Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sei wegen deren Unzumutbarkeit gemäß § 440 BGB entbehrlich gewesen, so das Landgericht. So habe die begründete Befürchtung bestanden, dass das Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. Es sei zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht auszuschließen gewesen, dass die Beseitigung der manipulierten
Der Rücktritt sei nach Auffassung des Landgerichts nicht gemäß § 323 Abs. 5 BGB ausgeschlossen gewesen, da die Pflichtverletzung nicht als unerheblich anzusehen sei (andere Ansicht: LG Bochum, Urt. v. 16.03.2016 - I-2 O 425/15 -). Ein erheblicher Mangel habe allein deshalb vorgelegen, weil zum Zeitpunkt des Rücktritts trotz des damals angekündigten Software-Updates ein erheblicher und berechtigter Mangelverdacht verblieben sei und damals noch nicht absehbar gewesen sei, wann der Pkw der Klägerin nachgebessert werden würde. Nicht außer Betracht habe ferner bleiben dürfen, dass ohne den Rücktritt die Klägerin faktisch zu einer ihr unzumutbaren Nachbesserung gezwungen werden würde. Zudem würde sich der erhebliche Imageverlust von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2016
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Krefeld_2-O-8316_VW-Abgasskandal-Kaeufer-eines-mit-manipulierter-Software-ausgestatteten-Audis-A1-kann-vom-Kaufvertrag-zuruecktreten~N23401
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23401
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.