wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Hinweisbeschluss vom 03.04.2014
311 S 123/13 -

Vermieter muss sich bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Modernisierungs­arbeiten geplante Modernisierungs­miet­erhöhung vorbehalten

Ohne ausdrücklichen Vorbehalt ist Kumulation von Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Modernisierungs­miet­erhöhung unzulässig

Beabsichtigt ein Vermieter nach Abschluss von Modernisierungs­arbeiten neben einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auch eine Modernisierungs­miet­erhöhung, so muss er sich dies im ersten Miet­erhöhungs­verlangen ausdrücklich vorbehalten. Ohne einen solchen Vorbehalt ist die Kumulation von Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Modernisierungs­miet­erhöhung wegen Intransparenz unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter von Wohnraum nach Abschluss von Modernisierungsarbeiten eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Einige Zeit nach dem der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt hatte, verlangte der Vermieter eine erneute Mieterhöhung. Diesmal gestützt auf die Modernisierung. Der Mieter weigerte diese anzuerkennen. Er meinte, dass die erste Mieterhöhung bereits die Modernisierung miterfasst habe. Der Vermieter sah dies anders. Er führte an, dass die erste Mieterhöhung auf Basis des nicht modernisierten Zustands verlangt worden sei. Der Vermieter erhob daher Klage auf Zahlung der erhöhten Miete. Das Amtsgericht Hamburg-Altona wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhungsbeträge

Das Landgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Vermieters zurückzuweisen. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf die Modernisierungsmieterhöhungsbeträge zu.

Modernisierungsmieterhöhung nach Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete setzt Vorbehalt voraus

Ein Vermieter, der nach einer baulich abgeschlossenen Modernisierung zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) auf der Basis des nicht modernisierten Zustands und sodann eine Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB vornehmen wolle, müsse nach Ansicht des Landgerichts dafür Sorge tragen, dass ein Vorgehen transparent und insbesondere klar sei. Es müsse deutlich werden, dass die Erhöhung nach § 558 BGB auf der Basis des vormaligen, nicht modernisierten Zustands erfolgen solle. Dazu habe der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB einen ausdrücklichen Vorbehalt zu erklären, aus dem sich für den Mieter eindeutig ergebe, dass die Modernisierung noch Gegenstand einer weiteren auf § 559 BGB gestützten Mieterhöhung werde (vgl. AG Berlin-Lichtenberg, Urt. v. 10.09.2002 - 8 C 60/02 - und AG Kerpen, Urt. 21.06.2011 - 104 C 321/10 -). Daran habe es hier gefehlt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2017
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_311-S-12313_Vermieter-muss-sich-bei-Mieterhoehung-bis-zur-ortsueblichen-Vergleichsmiete-nach-Abschluss-von-Modernisierungsarbeiten-geplante-Modernisierungsmieterhoehung~N24817

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24817 Dokument-Nr. 24817

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.