wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 21.06.2011
104 C 321/10 -

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig

Vermieter kann sich spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung vorbehalten

Nach dem Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten kann der Vermieter zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und im Anschluss daran eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung (§ 559 BGB) verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung erfolgte und der Vermieter sich die spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung ausdrücklich vorbehält. Dies hat das Amtsgericht Kerpen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Abschluss von Modernisierungsarbeiten an einer Mietwohnung im September 2009, verlangte der Vermieter von den Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mieter stimmten dem zu. Im Juli 2010 machte der Vermieter wiederum eine Mieterhöhung, diesmal gestützt auf die Modernisierung, geltend. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher, die erhöhte Miete zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhung

Das Amtsgericht Kerpen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf die erhöhte Miete zu, da die Modernisierungsmieterhöhung unzulässig sei. Grundsätzlich stehe einem Vermieter nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme ein Wahlrecht dahingehend zu, eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB zu verlangen. Werde dagegen zunächst eine Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt, sei eine nachträgliche Mieterhöhung nach § 559 BGB nur sehr eingeschränkt möglich.

Ausdrückliche Erklärung eines Vorbehalts

Der Vermieter müsse nach Ansicht des Amtsgerichts bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausdrücklich den Vorbehalt erklären, dass die vorgenommene Modernisierung unberücksichtigt bleibt. Fehlt es an diesem Vorbehalt, so müsse der Mieter das Mieterhöhungsbegehren so verstehen, dass der modernisierte Zustand Basis für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bilden soll. Denn dies sei der Regelfall. An einem solchen ausdrücklichen Vorbehalt habe es gefehlt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2017
Quelle: Amtsgericht Kerpen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Kerpen_104-C-32110_Mieterhoehung-bis-zur-ortsueblichen-Vergleichsmiete-nach-Abschluss-von-Modernisierungsarbeiten-auf-Basis-des-nicht-modernisierten-Zustands-zulaessig.news25043.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25043 Dokument-Nr. 25043

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.