kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Freistaat Bayern hat das Recht, eine tschechische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn die Fahrerlaubnisbesitzerin zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik gewohnt hat. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und setzte damit zugleich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in die deutsche Rechtsprechung um.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin im Jahre 2006 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, wohnte damals jedoch in
Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Bayreuth in erster Instanz statt. Im anschließenden Berufungsverfahren rief der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Auslegung der hier anwendbaren 2. EU-Führerscheinrichtlinie den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) an, der für die verbindliche Auslegung von Europarecht zuständig ist. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob die Anerkennung der im
Die Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichthof in seiner aktuellen Entscheidung umgesetzt und entschieden, dass die deutsche Behörde die tschechische Fahrerlaubnis zu Recht nicht anerkannt habe.
Ausreichende Grundlage für die Nichtanerkennung sei gewesen, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs nicht in der Tschechischen Republik gewohnt habe. Es sei unerheblich, dass der Klägerin die Fahrerlaubnis nicht zuvor aus anderen Gründen entzogen worden sei.
Inwieweit diese Rechtsprechung für EU-Fahrerlaubnisse Bedeutung hat, für die die 3. EU-Führerscheinrichtlinie gilt, weil sie nach dem 18. Januar 2009 ausgestellt worden sind, ist Gegenstand eines weiteren Vorlageverfahrens, über das der EuGH bisher nicht entschieden hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_11-BV-111610_Bayerischer-VGH-zu-den-Voraussetzungen-fuer-die-Anerkennung-einer-tschechischen-Fahrerlaubnis-in-Deutschland~N12036
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12036
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.