kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum so genannten "Führerscheintourismus" im Rahmen eines "Vorabentscheidungsverfahrens" vorgelegt.
Im zugrunde liegenden Fall war einem Autofahrer aus dem Bayerischen Wald wegen Alkoholfahrten und anderer Verkehrsdelikte zwischen 1986 und 2002 insgesamt viermal die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Rahmen eines erneuten Erteilungsverfahrens führte eine medizinisch-psychologische Begutachtung zu einem negativen Ergebnis. Mit weiteren Alkoholfahrten sei zu rechnen. Daraufhin wich der Betroffene nach Tschechien aus und erwarb dort im Jahr 2004 eine PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B).
Die tschechische PKW-Fahrerlaubnis hatte allerdings einen Schönheitsfehler: Im tschechischen
Pikant wurde der Fall aber durch eine weitere Entwicklung. Im Jahr 2008 erwarb der Autofahrer in Tschechien auch eine LKW-Fahrerlaubnis (Klasse C). Diesmal beachteten er und die tschechischen Behörden das Wohnsitzprinzip. Im
Die Fragen, die sich dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Bitte um Vorabentscheidung seitens des Gerichtshof der Europäischen Union stellen, sind folgende: Mit welchen Fahrzeugen kann der Ostbayer in Deutschland fahren? Die Erteilung der tschechischen LKW-Fahrerlaubnis war mit einer Eignungsprüfung verbunden. Bewirkt deren positives Ergebnis, dass nun auch die PKW-Fahrerlaubnis von Deutschland anerkannt werden muss? Wird also der frühere Fehler in Gestalt des Wohnsitzverstoßes gleichsam geheilt?
Oder läuft es genau umgekehrt? Nach der maßgeblichen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tendiert in seiner Vorlagefrage klar zur letztgenannten Lösung. Deutschland braucht seiner Meinung nach weder die PKW noch die LKW-Fahrerlaubnis anzuerkennen. Auch die Landesanwaltschaft hat im bisherigen Verfahren diese Position nachdrücklich vertreten.
Rechtlich möglich ist übrigens auch eine drittes Ergebnis: Die tschechische PKW-Fahrerlaubnis gilt in Deutschland nicht, die LKW-Fahrerlaubnis dagegen schon. Dann dürfte der Ostbayer in Deutschland nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Ein solches Resultat wäre freilich mehr als grotesk. Immerhin: Es ist rechtlich nicht völlig ausgeschlossen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Bayererischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_11-B-093093_Europaeischer-Gerichtshof-muss-erneut-zum-Fuehrerscheintourismus-entscheiden~N10778
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10778
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.