wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
222 C 10835/11 -

Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter

Reiseveranstalter nicht für Schaden durch höhere Gewalt verantwortlich

Ein Reisender kann wegen einer mangelhaften Reise auch Schadenersatz verlangen. Dabei wird das Verschulden des Reiseveranstalters grundsätzlich vermutet. Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen allerdings auf höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies entschied das Amtsgericht München.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei einem Münchner Reiseunternehmen eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia. Der für Mitte April 2010 geplante Rückflug wurde infolge der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull abgesagt. Der Reisende konnte erst sieben Tage später den Nachhauseweg antreten.

Reiseveranstalter verweigert Kostenerstattung

Dieser machte dem Reiseunternehmen gegenüber anschließend die zusätzlichen Unterbringungskosten in Höhe von 180 Euro, Verdienstausfall in Höhe von 583 Euro sowie Telefonkosten in Höhe von 161,37 Euro geltend. Das Reiseunternehmen weigerte sich zu zahlen. Schließlich könne es für die Naturgewalten nichts.

Amtsgericht verneint Anspruch auf Schadensersatz

Der Reisende erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies diese jedoch ab. Dem Kläger stehe ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter nicht zu. Zwar könne ein Reisender wegen einer mangelhaften Reise Schadenersatz verlangen. Dabei werde das Verschulden des Reiseunternehmens auch grundsätzlich vermutet, so dass es seine Sache wäre, sich zu entlasten. Allerdings könne im vorliegenden Fall als gerichtsbekannt zugrunde gelegt werden, dass der Flugverkehr im maßgeblichen Zeitraum auf Grund der Vulkanaschewolke gesperrt war und grundsätzlich keine Flüge stattfanden.

Ereignis ohne betrieblichen Zusammenhang führt nicht zur Haftung des Reiseveranstalters

Ein derartiges von außen kommendes Ereignis, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweise, nicht vorhersehbar und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar sei, führe nicht zu einer Haftung des Beklagten. Es handele sich vielmehr um höhere Gewalt, für die dieser nicht verantwortlich gemacht werden könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_222-C-1083511_Flugausfall-infolge-einer-Vulkanaschewolke-Reisender-hat-keinen-Anspruch-auf-Schadensersatz-durch-Reiseveranstalter.news14001.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14001 Dokument-Nr. 14001

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.