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Dem Mieter steht kein Anspruch auf Zustimmung zu einer Untervermietung der gesamten Wohnung zu. Überlässt er die Wohnung unbefugt selbst Familienangehörigen oder Lebenspartnern, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im März 2016 nach erfolgter Abmahnung fristlos gekündigt, weil er seine Ein-Zimmer-Wohnung ohne
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Nach Ansicht des Amtsgerichts setze eine
Der Kündigung stehe nach Auffassung des Amtsgerichts kein Anspruch des Mieters auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2017, 422/rb)
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Dokument-Nr. 24452
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