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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass keine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Wohnung vorliegt, wenn ein Mieter lediglich drei Monate im Jahr die Wohnung selbst bewohnt und den Rest der Zeit die Wohnung einer nahen Verwandten zur Nutzung überlässt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer einer Wohnung in München. Mit Vertrag vom 27. November 1982 mietete der beklagte Mieter die Wohnung und zog dort mit seiner Ehefrau und seiner
Der Kläger ist der Auffassung, dass eine unberechtigte
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Der Kläger habe kein Recht zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23394
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