wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.07.2021
123 C 5105/19 -

Kein Kündigungsrecht wegen Überlassen der Wohnung an Tochter

Nutzung der Wohnung weiterhin als Zweitwohnung durch Eltern

Überlassen die Mieter einer Wohnung diese ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung weithin als Zweitwohnung, so steht dem Vermieter kein Kündigungsrecht wegen unbefugter Ge­brauchs­über­lassung zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 1981 lebte ein Ehepaar als Mieter in einer Wohnung in Berlin. Nach der Geburt ihrer beiden Kinder im Jahr 1982 und 1985, lebten auch diese in der Wohnung. Zu einem späteren Zeitpunkt mieteten sich die Eltern eine weitere Wohnung, die fußläufig in weniger als 20 Minuten von der alten Wohnung entfernt lag. Diese wurde auch weiterhin als Zweitwohnung genutzt. Nachdem die Vermieterin davon erfuhr, kündigte sie das Mietverhältnis im Oktober 2019 wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung. Da die Mieter sich weigerten die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Da es an einer vertragswidrigen Überlassung der Wohnung an einem Dritten im Sinne von §§ 540, 553 BGB fehle, sei weder ein außerordentlicher noch ordentlicher Kündigungsgrund nach §§ 569, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB gegeben.

Kind des Mieters kein Dritter

Die Tochter der Mieter sei keine Dritte, so das Amtsgericht. Zwar sei jede Person "Dritte" im Sinne von § 540 BGB, die nicht Mietvertragspartei ist. Davon ausgenommen seien nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die Familie des Mieters wegen ihrer engen, unter dem Schutz der Verfassung stehenden persönlichen Beziehung.

Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung wegen geringerer Nutzung der Wohnung

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung ergebe sich nach Ansicht des Amtsgerichts nicht daraus, dass die Mieter die Wohnung mittlerweile in geringerem Maße nutzen. Denn die Vermieterbelange werden dadurch nicht beeinträchtigt. Die Mieter verfügten weiterhin über einen Schlüssel zur Wohnung. Zudem standen sie weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Wohnung sei von den Mietern damit nicht vollständig aufgegeben worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2022, 273/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Mitte_123-C-510519_Kein-Kuendigungsrecht-wegen-Ueberlassen-der-Wohnung-an-Tochter.news31873.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31873 Dokument-Nr. 31873

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.