wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 27.01.2009
W 1 K 08.1886 -

VG Würzburg: Internet-PC ist auch bei nur beruflicher Nutzung rundfunkgebührenpflichtig

Auch ohne Soundkarte ist der Computer gebührenpflichtig - Aufzeichnungsmöglichkeit von Rundfunksendungen reicht für Gebührenpflicht aus

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass internetfähige Computer grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig sind.

Es genüge, im Netz als Livestream bereitgestellte Rundfunksendungen mit Hilfe entsprechender Software als MP3 speichern und damit aufzeichnen zu können. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag werde ein Gerät bereits dann zum Empfang bereit gehalten, wenn damit ohne besonderen technischen Aufwand Sendungen empfangen werden können. Deswegen komme es auf die tatsächliche - ohne besonderen Aufwand mögliche - Installation entsprechender Programme nicht an.

Die tatsächliche Nutzung des Computers ist unerheblich für die Gebührenpflicht

Unerheblich sei, ob ein Computer tatsächlich zum Zweck des Radioempfangs bereit gehalten werde. Die Nutzung internetfähiger PC dazu sei nicht vollkommen atypisch, das Angebot werde zunehmend in Anspruch genommen. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach die Rundfunkgebührenpflicht an die objektive Empfangsmöglichkeit anknüpfe, sei daher nicht geboten. Die Vorschriften des Staatsvertrags hielten sich nach Auffassung des Gerichts angesichts des Bedürfnisses nach einfach zu handhabenden Verfahren, relativ geringen Gebühren und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.

Die Klägerin - eine BGB-Gesellschaft - konnte sich nicht auf die Zweitgerätefreiheit für internetfähige Computer berufen. Denn diese setze auch im nicht privaten Bereich voraus, dass Erst- und Zweitgerät von derselben Person bereitgehalten werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2009
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Wuerzburg_W-1-K-081886_VG-Wuerzburg-Internet-PC-ist-auch-bei-nur-beruflicher-Nutzung-rundfunkgebuehrenpflichtig.news7509.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7509 Dokument-Nr. 7509

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.