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Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht und lehnte damit den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahrerlaubnisinhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung ab.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens geriet mit seinem Fahrzeug im Mai 2015 in eine Verkehrskontrolle. Ausweislich des Einsatzberichtes stellten die Polizeibeamten Ausfallerscheinungen des Antragstellers fest. Der freiwillig durchgeführte Mashan-Test verlief positiv auf
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier und wies zur Begründung darauf hin, dass die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung den Erfahrungssatz beinhalteten, dass bereits die einmalige Einnahme von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 22103
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