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Wird bei einer Verkehrskontrolle bei einem Fahrzeugführer mittels einer angeordneten Blutprobe die Aufnahme von Kokain nachgewiesen, wird dem Fahrer zurecht der Führerschein entzogen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde darf den Führerschein auch dann einbehalten, wenn der Fahrzeugführer einige Monate später eine negativen Haarprobenanalyse vorlegt, da diese nicht geeignet ist, die nach bewährten wissenschaftlichen Labormethoden durchgeführte Blutuntersuchung und deren positives Ergebnis einer Kokainaufnahme zu entkräften. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem die Untersuchung einer von den Polizeibeamten angeordneten
Etwa 8 Monate nach der Verkehrskontrolle legte der Antragsteller eine Haaranalyse vor, nach der im untersuchten 15 cm langen Haarabschnitt keine Hinweise auf eine Aufnahme von Betäubungsmitteln im Zeitraum von etwa 12 Monaten vor der Haarprobenentnahme gefunden wurden. In der Folge machte er noch geltend, dass er das
Seinen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs haben die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz abgelehnt. Es sei davon auszugehen, dass der Antragsteller
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 11600
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