wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.03.2013
5 V 98/13 -

Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Kokainkonsum

Straßengefährdung durch drogenbedingte Reduzierung der Steuerungsfähigkeit rechtfertigt Entziehung

Die mit der drogenbedingten Reduzierung der Steuerungsfähigkeit einhergehende Straßengefährdung rechtfertigt es, die Fahrerlaubnis nach einem einmaligen Kokainkonsum zu entziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Autofahrer im September 2012 dabei erwischt wurde, wie er unter Drogeneinfluss Auto fuhr, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine toxikologische Untersuchung seines Blutes ergab, dass er vor Antritt der Fahrt Kokain konsumiert hatte. Es wurde eine Wirkstoffkonzentration von 21 ng/mL festgestellt. Der Autofahrer behauptete, dass er kein Kokain zu sich genommen und die festgestellte Wirkstoffkonzentration seine Ursache in dem Konsum von Red Bull Cola hergerührt habe. Er klagte daher gegen die Entziehung.

Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig bei einmaligem Kokainkonsum

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Autofahrer. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Das Gericht führte dazu aus, dass demjenigen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). An der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehle es wiederum, wenn der Autofahrer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes zu sich nimmt. In diesem Zusammenhang genüge bereits der einmalige Konsum harter Drogen (Bsp.: Kokain), um die fehlende Eignung anzunehmen. Demgegenüber sei es nicht erforderlich, eine Drogenabhängigkeit, einen regelmäßigen Konsum oder das Unvermögen zur Trennung von Drogenkonsum und Fahrzeugführung nachzuweisen.

Wirkung des Drogenkonsums begründet fehlende Eignung zur Fahrzeugführung

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts begründe die Wirkung des Drogenkonsums die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Es sei gerade eine typische Wirkung von Kokain, dass Hemmungen ausgeschaltet sowie Kritikfähigkeit, Vorsichts- und Sorgfaltsverhalten vermindert werden. Dabei führe bereits der einmalige Konsum zu einer signifikanten Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung. Die mit einer drogenbedingten Reduzierung der Steuerungsfähigkeit einhergehenden Gefährdung des Straßenverkehrs könne wirksam nur mit der Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet werden.

Konsum von Red Bull Cola erklärte nicht Wirkstoffkonzentration

Soweit der Autofahrer versuchte die festgestellte Wirkstoffkonzentration mit dem Konsum von Red Bull Cola zu erklären, folgte das Verwaltungsgericht dem nicht. Denn der Konsum dieses Getränks habe nicht die Wirkstoffkonzentration von 21 ng/mL erklären können. Vielmehr gelte Red Bull Cola und andere Lebensmittel, die Cocablattextrakte enthalten, sowohl in den USA als auch in der EU als unbedenklich und verkehrsfähig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Bremen_5-V-9813_Rechtmaessiger-Entzug-der-Fahrerlaubnis-nach-einmaligem-Kokainkonsum.news17320.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17320 Dokument-Nr. 17320

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.