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Beamte und Beamtinnen, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben wie verheiratete Beamte Anspruch auf Familienzuschlag. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in Abweichung von anderslautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
Der klagende
Nach der Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG der Europäischen Gemeinschaft (vom 27.11.2000). Der Einzelne kann sich auf das Gebot der Richtlinie in Art. 2 Abs. 1 berufen, wonach es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung unter anderem wegen der sexuellen Ausrichtung geben darf.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verheiratete
Entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 -) wird der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2009
Quelle: ra-online, VG Stuttgart
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Dokument-Nr. 7480
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