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Die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Beamtin, die mit einer Frau in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Beamten wird neben ihrem Grundgehalt ein
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor. Die Begünstigung verheirateter
Auch das
Das Bundesverwaltungsgericht war nicht verpflichtet, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen. Zu der Frage, ob die Richtlinie 2000/78/EG es verbietet, Vergütungsbestandteile wie den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 100/07 des BVerfG vom 12.10.2007
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Dokument-Nr. 4983
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