kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben derzeit in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf den sogenannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und die entsprechende Klage eines Beamten des gehobenen Dienstes gegen die Stadt Heidelberg abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe haben
Der
Die Stadt Heidelberg hatte den Anspruch des Klägers unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesministerium des Innern zurückgewiesen. Nachdem der
Bei ihrem Urteil ist die Kammer nicht dem Argument des Klägers gefolgt, die erwähnte Richtlinie fordere deshalb eine Gleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Beamten ohne Kinder, weil diese sich in Bezug auf den
Nach Auffassung der Kammer besteht eine Vergleichbarkeit der Situation zwar insoweit, als eingetragene Lebenspartner gegeneinander die gleichen Unterhaltsansprüche wie Eheleute hätten. Der Gesetzgeber gewähre den
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_5-K-140608_VG-Karlsruhe-Kein-Ehegattenzuschlag-fuer-Beamtedie-in-einer-eingetragenen-Lebenspartnerschaft-leben~N7498
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7498
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.