wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
11 K 2941/13 -

Gemeinschafts­unter­kunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich

Befreiung des Bebauungsplans von Nutzungsbedingungen zu Gebäudenutzung als Gemeinschafts­unter­kunft dient Wohl der Allgemeinheit

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet "Handwerkergebiet" in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschafts­unter­kunft für Asylbewerber nunmehr vollzogen werden darf, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart erteilt hatte.

Die Stadt Fellbach erteilte einer Privatperson (Beigeladener) im September 2012 eine Baugenehmigung zur Nutzung seines im "Handwerkergebiet" gelegenen Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück und für das Grundstück der Nachbarn ein "eingeschränktes Gewerbegebiet" fest.

VGH: Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber darf vorerst nicht vollzogen werden

Die gegen die Baugenehmigung gestellten Eilanträge der Nachbarn lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2012 ab. Auf die Beschwerden der Nachbarn änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 14. März 2013 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und entschied, dass die Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vorerst nicht vollzogen werden dürfe.

Regierungspräsidium erteilt Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart

Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart im August 2013 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart erteilt hatte, beantragte die Stadt Fellbach erfolgreich beim Verwaltungsgericht die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs.

Befreiungen hinsichtlich der Nutzungsart zur Unterbringung von Asylbewerbern zwingend notwendig

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen aufgrund der vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgesprochenen Befreiung nunmehr keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die planerische Grundkonzeption des Bebauungsplans sei auf dem Baugrundstück durch die tatsächliche Entwicklung überholt. So habe die Stadt Fellbach dem Beigeladenen 1975 eine Baugenehmigung für den Einbau eines internatsmäßigen Lehrlingsheims unter Gewährung einer Befreiung erteilt und 1992 u.a. weitere 51 Wohnheimplätze genehmigt. Auch erforderten Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung. Zu diesen Gründen zähle auch die Unterbringung von Asylbewerbern. Dass im Bereich der Stadt Fellbach und des Landkreises Rems-Murr-Kreis erhebliche Probleme bei der Unterbringung von Asylbewerbern bestehen, sei angesichts der deutlichen Zunahme der Zahl der Asylbewerber gerichtsbekannt und werde durch ein Schreiben des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 5. August 2013 eindrucksvoll bestätigt. Danach habe die Wohnraumsuche des Landkreises für Flüchtlinge auf dem privaten Wohnungsmarkt keinen Erfolg gebracht. Trotz kreisweit geschalteter Suchanzeigen sei kein privater Vermieter gefunden worden. Auch viele Anfragen bei Hotels und Gasthöfen hätten keine Bereitschaft der Betreiber erbracht, Zimmer für Flüchtlinge an den Landkreis zu vermieten. Die Befreiung sei schließlich auch mit den Interessen der Nachbarn vereinbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_11-K-294113_Gemeinschaftsunterkunft-fuer-Asylbewerber-auch-im-Gewerbegebiet-moeglich~N17101

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17101 Dokument-Nr. 17101

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.