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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage von Nachbarn gegen die von der Stadt Fellbach erteilten Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines "Lehrlingswohnheims" (Roncalli-Haus) in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber stattgegeben und die Baugenehmigung aufgehoben. Das Gericht verwies darauf, dass eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig sei.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Fellbach erteilte dem Eigentümer (Beigeladenen) eines Gebäudes in einem
Die gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung gestellten Eilanträge der Nachbarn lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2012 ab, da die Asylbewerberunterkunft vorliegend in einem
Die Nachbarn verweisen in ihren am 4. und 18. September 2013 erhobenen Klagen im Wesentlichen auf die zu ihren Gunsten ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshof und machen geltend, eine Asylbewerberunterkunft sei wegen ihres wohnähnlichen Charakters in einem
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage nun statt und führte zur Begründung aus, dass eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 18617
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