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Ein in Deutschland geborener Tunesier kann nach Tunesien ausgewiesen werden, wenn dieser mehrfach straffällig geworden ist, keine Einsicht zeigt und von ihm eine erhebliche Gefahr für hochwertige Rechtsgüter ausgeht. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Schulverweis war der Antragsteller bereits ab dem 15. Lebensjahr straffällig geworden (Hausfriedensbruch, Raub, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung). 2003 wurde er unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Inverkehrbringen von Falschgeld sowie Unfallflucht zu 2 Jahren und 10 Monaten
Die erste stationäre
Das Verwaltungsgericht Mainz hat in ihrer Entscheidung festgestellt, dass vom Antragsteller eine erhebliche Rückfallgefahr ausgeht. Er habe mehrfach während der Bewährungszeit erneut
Vor diesem Hintergrund, nachdem vom Antragsteller seit seiner Jugend erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter ausgingen und es keinerlei Anhaltspunkte für eine Besserung gebe, sei es vertretbar, ihn trotz des Umstandes ausweisen, dass er in Deutschland geboren sei. Es sei davon auszugehen, dass genügend Beziehungen zu
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 15598
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