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Die Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Tunesiers wegen mehrfacher Straffälligkeit darf vollzogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der 1984 in Deutschland geborene tunesische Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war bereits ab dem 15. Lebensjahr vielfach straffällig geworden. Er wurde deswegen mehrfach strafgerichtlich verurteilt, zuletzt im Jahr 2009 wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer
Seinen hiergegen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Mainz ab. Zur Begründung führte es aus, beim Antragsteller bestehe eine erhebliche Rückfallgefahr. Er habe mehrfach während der Bewährungszeit erneut
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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