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Ein türkischer Drogenhändler darf auch dann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er den erhöhten Schutz nach den Regelungen des Assoziationsrechts EU-Türkei genießt. Allerdings muss bei ihm eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen. Diese entfällt nicht allein deshalb, weil die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung lag der Fall eines 31-jährigen türkischen Staatsangehörigen zugrunde, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Er schloss hier die Hauptschule und eine Ausbildung als Verpackungsmittelmechaniker ab. Spätestens seit Mitte des Jahres 2002 handelte der Kläger mit
Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn im November 2005 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren. Das Regierungspräsidium Stuttgart verfügte im Oktober 2006 die
Die gegen die
Auf der Grundlage der für die tatsächliche Beurteilung maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts hat der Senat die Ausländerbehörde verpflichtet, das mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 14875
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