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Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau darf vorerst Daten von Landwirten, die EG-Agrarbeihilfen erhalten haben (Antragsteller), nicht selbst im Internet veröffentlichen und nicht zwecks Veröffentlichung im Internet an die dafür zuständigen deutschen und europäischen Behörden übermitteln. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit entsprechenden einstweiligen Anordnungsanträgen von mehreren rheinland-pfälzischen Landwirten stattgegeben.
Das Ministerium beabsichtigt, die Daten der Landwirte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden zwecks
Die geplante
Die Landwirte haben geltend gemacht, dass die
Bei - im Eilverfahren gebotener - überschlägiger Rechtsprüfung bestünden Bedenken gegen die
Es unterliege erheblichen Zweifeln, ob die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Mainz vom 02.06.2009
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Dokument-Nr. 7937
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