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Das VG Wiesbaden hat in einer Vielzahl von Verfahren dem Land Hessen aufgegeben, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptsache die Veröffentlichung aller Daten aller Antragsteller im Internet zu unterlassen und diese Daten auch nicht zum Zwecke der Veröffentlichung im Internet weiterzugeben.
Die Antragsteller, Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die finanzielle Mittel aus dem Garantiefond für die Landwirtschaft und / oder dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes erhalten haben, wenden sich gegen die
Eine Verordnung der EG und eine dazugehörige Durchführungsverordnung bestimmen, dass auf einer speziell hierfür eingerichteten Seite - in Deutschland bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - die Namen der Empfänger von EU-Mitteln, Ort mit Postleitzahl und die Höhe der gewährten Jahresbeträge bereit gestellt werden. Auch ist die Seite mit einer Suchfunktion ausgestattet.
Die Antragsteller meinen, die
Das Gericht gab den Eilanträgen statt, da es sich bei der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2009
Quelle: ra-online, VG Wiesbaden
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Dokument-Nr. 7745
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