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Das Landwirtschaftsministerium M-V darf vorläufig nicht, die Höhe der an die Antragstellerin für das EU-Haushaltsjahr 2008 geleisteten Zuwendungen sowie ihre dazugehörigen Daten im Internet veröffentlichen bzw. veröffentlichen lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Die Antragstellerin, eine in der
Das Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerde der Antragstellerin geändert und ihrem Begehren entsprochen. Die Antragstellerin könne verlangen, dass die geplante Internetveröffentlichung vorläufig unterbleibe. Der für das Subventionsrecht zuständige Senat äußerte in seinem Beschluss erhebliche Zweifel an der Eignung der vorgesehenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 04.05.2009
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Dokument-Nr. 7812
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