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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in zwei weiteren Eilverfahren entschieden, dass der Empfängername, der Wohnort und die Höhe der Agrarsubventionen aus Mitteln der EU auch in Deutschland vorläufig weiter im Internet veröffentlicht werden dürfen. Der Senat hat damit anderslautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster geändert.
Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende April 2009 den Empfängernamen, den Wohn- oder Betriebsort und die Höhe der Agrarsubvention für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen. Zu diesem Zweck hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine spezielle Internetseite eingerichtet. Zwei betroffene Landwirte hatten unter Berufung auf ihr Recht auf Datenschutz beim Verwaltungsgericht Münster beantragt, die
Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerden des Direktors der Landwirtschaftskammer
Der Antragsteller im Verfahren 16 B 566/09 hat angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen
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Dokument-Nr. 7781
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