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Einem Zahnarzt, der einem Patienten ohne dessen Einwilligung und ohne ausreichenden Befund unter Vollnarkose zwanzig Zähne zieht, kann rechtmäßig die zahnärztliche Approbation entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein
Der Kläger war wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund dieser Verurteilung war die zahnärztliche Behandlung eines Patienten, dem der
Die dagegen von dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
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