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Das Landgericht Stendal hat ein Urteil des Amtsgerichts Stendal bestätigt, mit dem dieses einen Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilte, nachdem der Arzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte.
Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften
Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher und fahrlässiger
Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hat den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Landgericht Stendal/ra-online
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Dokument-Nr. 15906
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