wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Stendal, Urteil vom 22.05.2013
501 Ns 137/12 -

Freiheitsstrafe und Berufsverbot: Zahnarzt zieht unerlaubt 11 Zähne

Gericht verurteilt Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

Das Landgericht Stendal hat ein Urteil des Amtsgerichts Stendal bestätigt, mit dem dieses einen Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilte, nachdem der Arzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte.

Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften Zahnarzt des zugrunde liegenden Falls wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin am 14. April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein.

Amtsgericht verurteilt Zahnarzt zu Freiheitsstrafe und Berufsverbot

Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt.

Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hat den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Berufsverbot von zwei Jahren wurde bestätigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Landgericht Stendal/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Stendal_501-Ns-13712_Freiheitsstrafe-und-Berufsverbot-Zahnarzt-zieht-unerlaubt-11-Zaehne.news15906.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15906 Dokument-Nr. 15906

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.