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Das Verwaltungsgericht Köln hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die LKW-Maut der Jahre 2009 bis 2014 rechtmäßig ist.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richtliniengeber nicht vorgeben.
Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar.
Schließlich konnte das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen, so dass die Klägerinnen verpflichtet sind, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 18919
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