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Das von der Stadt Köln verfügte Verbot des "Bull-Riding" beim Kölner Rodeo & Country Weekend ist vorerst außer Kraft gesetzt, da Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht hinreichend belegt sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Seit Jahren veranstaltet die Firma
Der Oberbürgermeister der Stadt
Der dagegen gerichtete Antrag des Veranstalters hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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