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Kommt es wegen wild wachsender Sträucher und Büsche auf einem Privatgrundstück zu einer Verdeckung eines Verkehrsschildes und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer die Pflanzen zurück stutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während
Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied gegen die Klägern. Sie müsse den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Greifswald, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30016
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