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Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes festgelegten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer sind unwirksam. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und verpflichtete damit das Land, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 beworben. Sie wurde vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil sie mit einer Größe von 161,5 cm die geforderten 163 cm unterschreitet. Von einer körperlichen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält diese per Erlass des Innenministeriums festgelegte Verwaltungspraxis zur Mindestgröße für
Ob die Klägerin in den Polizeivollzugsdienst eingestellt wird, hängt nunmehr davon ab, ob sie in dem weiteren Auswahlverfahren die dort gestellten Anforderungen erfüllt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2017
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr.
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Dokument-Nr. 24664
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