kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Rundfunkbeitragserhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage eines Staatsvertrags aller Bundesländer der
Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt und wies daher eine allein auf die behauptete
Weiter hatte sich das Gericht mit der Verrechnung von Zahlungen für aus der Vergangenheit bestehende Zahlungsrückstände zu befassen. Nach der Satzung des MDR über das Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen, wie auch nach der Vorgängerreglung für Rundfunkgebühren, sind alle Zahlungen dergestalt in den "Kundenkonten" zu verrechnen, dass zunächst die Kosten, dann Säumniszuschläge und erst danach die jeweils älteste Gebühren- bzw. Beitragsschuld getilgt werden. Der Betroffene kann dabei keine eigenen Zahlungsbestimmungen treffen. Das hat zur Folge, dass ein
Daneben stand die Befreiung von der Beitragspflicht im Streit. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden die Empfänger einzeln aufgeführter
Ein weiterer Kläger bezog Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsausbildung (sogenanntes Meister-BAföG). Für diese sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - anders als für Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - keine Befreiung vor. Das Verwaltungsgericht wies seine auf eine Gleichbehandlung mit anderen befreiten Personengruppen gerichtete Klage im Hinblick auf die fehlende Vergleichbarkeit ab. Empfängern von Meister-BAföG wird ein deutlich höherer Bedarfssatz gesetzlich zugebilligt als etwa Studenten. Auch die Anrechnung des Einkommens- und des Vermögens erfolgt unterschiedlich (Az. 2 K 1103/13).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Dresden_2-K-1221132-K-1744132-K-98313-und-2-K-458152-K-2300142-K-110313_Rundfunkbeitragserhebung-durch-den-MDR-verfassungsrechtlich-unbedenklich~N20949
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20949
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.