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Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Dies hat entschied das Verwaltungsgericht im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte.
Lesetipp - refrago:
In den zugrunde liegenden Verfahren wies das Verwaltungsgericht zwei Klagen ab, die sich gegen den neuen
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung führte der Vorsitzende im Rahmen der mündlichen Verhandlung unter anderem aus, dass es sich bei dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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