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Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen. Da es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt, sah das Gericht in der Erhebung des Rundfunkbeitrages keinen Verfassungsverstoß.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger aus Gießen geltend gemacht, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die Verfassung verstieße.
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage mit der Begründung ab, dass es keinen Verfassungsverstoß in der Erhebung des Rundfunkbeitrags sehe. Für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war daher kein Raum.
Es handele sich bei dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 19304
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