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Das Bundesverkehrsministerium muss einem Journalisten der Wochenzeitung "Die Zeit" Auskunft über die Berechnung der prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der PKW-Maut erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage des Antragstellers nach der Berechnung der mit rund 700 Mio. Euro prognostizierten Maut-Einnahmen im November 2014 nur allgemein geantwortet; die Beantwortung genauerer Rückfragen lehnte die Behörde aber mit der Begründung ab, weitere Informationen stünden nicht zur Verfügung.
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Ministerium im Wege einstweiliger Anordnung dazu, weitere konkrete Fragen zu beantworten. Diese betreffen u.a. den Berechnungsweg, den Einsatz etwaiger externer Gutachter, die geschätzte prozentuale Verteilung der Reisenden und die voraussichtliche Wahl der Vignettenart. Dem presserechtlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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