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Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag eines Journalisten im Weg einer einstweiligen Anordnung entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte der
Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die
Der mit der Bereitstellung der
Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen und der aktuellen Veröffentlichungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtagsabgeordneter, sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 16588
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