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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Pflicht zur Straßenreinigung nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz auch für Anlieger im hohen Lebensalter besteht.
Die 95-jährige Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks, das an einem dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg in Berlin-Charlottenburg liegt. Dieser Weg wurde im September 2014 in die Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses aufgenommen. Nach dem Berliner
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag ab. Die Verpflichtung der Antragstellerin zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 19249
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